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ALLRIS - Auszug

11.12.2018 - 16 Schließung der öffentlichen Sitzung

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Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:01 Uhr und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.

 

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Der Ausschuss hat darüber im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.