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ALLRIS - Auszug

12.08.2020 - 7.8 Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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- Gemeinsame Beratung der Punkte 7.1 bis 7.12 bei Punkt 7.1 -

 

Beschluss:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG wird angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zuzustimmen.

 

Im § 8 „Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse“ wird ein fünfter Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Die Landeshauptstadt Kiel wird in der Gesellschafterversammlung durch ihren gesetzlichen Vertreter bzw. durch ihre gesetzliche Vertreterin vertreten.“

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen