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ALLRIS - Auszug

04.02.2021 - 10.8 Bestandsaufnahme der Schäden im Grüngürtel am Prüner Schlag

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Innen- und Umweltausschuss sowie dem Bauausschuss eine Geschäftliche Mitteilung aus den Ergebnissen des Abgleiches der Kartierungen im Grüngürtel am Prüner Schlag vorzulegen. Folgende Fragen sind zu beantworten:

 

1. Welchen Umfang und Zweck sollten die genehmigten Arbeiten haben?

 

2. Wie hoch ist die Anzahl und in welchem Alter waren die zu viel gefällten Obstbäume bei den Arbeiten im Grüngürtel am Prüner Schlag?

 

3. Wie hoch ist die Anzahl und in welchem Alter waren die zu viel gefällten Koniferen bei den Arbeiten im Grüngürtel am Prüner Schlag?

 

4. Wie viele Meter der Brombeerhecken wurden bei den Arbeiten im Grüngürtel am Prüner Schlag beschädigt?

 

5. Welche Schäden am Bodenkörper und an den Kleinstgewässern sind zu verzeichnen?

 

6. Ist abzuschätzen, ob und in welchem Umfang die Tierwelt geschädigt wurde? Dabei ist die geschützte Population des Kammmolchs besonders zu berücksichtigen.

 

7. Wie hat die ökologische Leistungsfähigkeit gelitten, wie kann diese wiederhergestellt werden und wie lange wird das dauern?

 

Die zuständige Fachverwaltung möge in dieser Geschäftlichen Mitteilung auf Grundlage der Ergebnisse des Abgleiches der Kartierungen eine sachliche Einschätzung der entstandenen Schäden abgeben und einen Ausblick geben, inwieweit solche ökologischen Schäden überhaupt behoben werden können und welcher zeitliche Horizont hier zu erwarten ist.

 

Sollten die Sitzungen der betroffenen Ausschüsse im März wegen der Pandemiesituation ausfallen, ist ein informeller Videokonferenztermin mit den Ausschussmitgliedern zu organisieren.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung von DIE LINKE.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Über den aktuellen Sachstand bezüglich der festgestellten Umweltbeeinträchtigungen und dasaus Sicht der Verwaltung erforderlicheweitere Vorgehen hat die Verwaltung in der Geschäftlichen Mitteilung "Möbel Höffner - weiteres Vorgehen nach Rodungsarbeiten" (Drs. 0185/2021) berichtet.