Infosystem Kommunalpolitik
07.01.2016 - 7.1 Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte beim Verkauf von Erbbaugrundstücken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Immobilienwirtschaft, 60.2
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 07.01.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsherr Langniß trägt folgenden Ergänzungsantrag vor (Ergänzung in Fettdruck):
Erbbaugrundstücke werden grundsätzlich zum aktuell gültigen Bodenrichtwert an den jeweiligen Erbbauberechtigten auf dessen Wunsch verkauft.
Die durch den Kaufpreiserlös fiktiv eintretende jährliche Schuldzinsersparnis für die Stadt muss mindestens den Verlust des jährlichen Erbbauzinses für das betroffene Grundstück aufwiegen.
Ist dies nicht der Fall, kann ein Verkauf nur bei einem entsprechend erhöhten Kaufpreis stattfinden. Andernfalls hält die Stadt am geschlossenen Erbbaurechtsvertrag fest.
Der Erlös wird ausschließlich für Grundstücks- oder Immobilienankäufe verwendet.
