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ALLRIS - Auszug

08.06.2023 - 4 Verpflichtung der Mitglieder der Ratsversammlung

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Stadtpräsidentin Bettina Aust verpflichtet nach namentlichem Aufruf die übrigen Mitglieder der Ratsversammlung (ohne ihre bereits verpflichteten Stellvertreterinnen) gemäß § 33 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.