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08.06.2023 - 4 Verpflichtung der Mitglieder der Ratsversammlung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 08.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
Stadtpräsidentin Bettina Aust verpflichtet nach namentlichem Aufruf die übrigen Mitglieder der Ratsversammlung (ohne ihre bereits verpflichteten Stellvertreterinnen) gemäß § 33 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.