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ALLRIS - Auszug

06.09.2023 - 2 Genehmigung der Tagesordnung und Festlegung der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte

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Der Vorsitzende stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Er sagt, dass für keine Angelegenheit eine Dringlichkeit anerkannt werde müsse und dass kein nichtöffentliches Beratungsmaterial vorliege. Nichtöffentliche Wortbeiträge werden ebenfalls nicht angemeldet.

Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.