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13.09.2023 - 8.9 Besetzung von Aufsichtsrat und Konsortialausschuss der Stadtwerke Kiel AG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Eigenbetrieb Beteiligungen, 83.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 13.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss einschließlich der mündlich vorgetragenen Ergänzungen (Fettdruck):
- Die Landeshauptstadt Kiel macht von ihrem Recht Gebrauch, die zwischen der Landeshauptstadt Kiel und ver.di (als Rechtsnachfolger) getroffene Stimmbindungsvereinbarung vom 30. September 1970 nebst 1. Nachtrag vom 03. Juni 2003 nach einer Kommunalwahl zu kündigen.
- Als Mitglieder des Konsortialausschusses und des Aufsichtsrates der Stadtwerke Kiel AG werden abberufen:
Mitglied Ersatzmitglied
1. Frau Gesa Langfeldt 1. Frau Astrid Leßmann
2. Herr Stefan Kruber 2. Herr Robert Vollborn
- Als Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeshauptstadt Kiel im Aufsichtsrat der Stadtwerke Kiel AG werden entsandt:
Mitglied Ersatzmitglied
1. Ratsherr Jürgen Meereis 1. Ratsherr Dirk Scheelje
2. Ratsfrau Constance Prange 2. Ratsfrau Elisabeth Pier
- Der vertretungsberechtigten Person der Landeshauptstadt Kiel in der Hauptversammlung der Stadtwerke Kiel AG wird außerdem die Weisung erteilt, ein der Landeshauptstadt Kiel zustehendes Vorschlagsrecht dahingehend auszuüben, dass folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder von ihr / ihm zur Wahl vorgeschlagen und gewählt werden.
Mitglied Ersatzmitglied
1. Ratsfrau Dr. Christina Schubert 1. Ratsfrau Anna-Lena Walczak
2. Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer 2. Stadtrat Christian Zierau
- Zur/Zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wird Ratsherr Jürgen Meereis vorgeschlagen.
- In den Konsortialausschuss werden die unter Antrag Punkt c) bestimmten Aufsichtsratsmitglieder entsandt. Die entsandten Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates sind Stellvertreter im Konsortialausschuss.
- Die unter c) bis f) gefassten Beschlüsse gelten – soweit kein anderer Beschluss gefasst oder notwendig wird – auch über die reguläre Amtszeit des Aufsichtsrates der SWK AG hinaus bis zur Neuentscheidung nach der Kommunalwahl 2028.