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09.03.2017 - 13.1 Zulegung der nichtrechtsfähigen Stiftung „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ zur nicht-rechtsfähigen Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1
- Zusätze:
- Amt für Finanzwirtschaft, 90.2.1
- Gremium:
- Ausschuss für Schule und Sport
- Datum:
- Do., 09.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht wird folgendes beschlossen:
- Die nichtrechtsfähige Stiftung „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ wird zum 30.06.2017 zur nichtrechtsfähigen Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ zugelegt.
- Das gesamte Vermögen der Stiftung „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ wird zum 30.06.2017 auf die Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ übertragen. Das übertragene Stiftungsvermögen wird dem Vermögensstock zugeführt.
- Die beigefügte Satzung der nichtrechtsfähigen Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ wird beschlossen. Die Satzung tritt am 30.06.2017 in Kraft.
- Der „Gertrud-Zimmermann-Gedächtnispreis“ wird zum 30.06.2017 aufgelöst.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,7 kB
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