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ALLRIS - Auszug

06.09.2023 - 9.1 Ausschreibungen über die Neuvergabe der Trägerschaft der Nachmittagsbetreuung an betreuten Grundschulen

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Hans-Joachim Prestien (KAG) teilt mit, dass seit einiger Zeit vermehrte Ausschreibungen über die Neuvergabe der Trägerschaft der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen stattfinden würden. Dies führe zu einer Besorgnis auf Seiten der Elternvereine, da diese im Rahmen der Ausschreibung mit den größeren Trägern konkurrieren müssten und mit diesen nicht mithalten könnten. Er bittet darum, dass zur nächsten Ausschusssitzung eine Liste zur Verfügung gestellt werde, aus der ersichtlich sei, welche Schulen demnächst die Neuvergabe der Trägerschaft der Nachmittagsbetreuung ausschreiben werden.

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Zuständigkeit: Amt 54, Amt 52

Beschlussverfolgung: Dez. V

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Iris Hinz (Amt für Schulen) berichtet im Ausschuss für Schule und Sport (14.09.2023) im Bezug auf die Anfrage in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (06.09.2023) zur Nachmittagsbetreuung an Grundschulen (Vergabe der Trägerschaft).

Sie sagt, dass die Ausschreibung von Trägerschaften für die Durchführung der Ganztags- und Betreuungsangebote an den Kieler Schulen anlassbezogen und individuell je Schule erfolge. Das Amt für Schulen als Auftraggeberin schreibe in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung die Ganztagsträgerschaften derzeit immer dann aus, wenn dafür ein konkreter schulbezogener Anlass bestehe, z.B. konzeptionelle Änderungen/Erfordernisse, Unzufriedenheit der Schulgemeinschaft oder Ablauf der Vertragslaufzeit. Für die Trägerschaften der Betreuten Grundschulen bestehe derzeit eine unklare Rechtslage im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf die Grundschulbetreuung ab 2026. Hierzu werde eine klärende Richtlinie des Landes zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Schleswig-Holstein seit geraumer Zeit erwartet. Ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß die Landesrichtlinie rechtliche oder konzeptionelle Auswirkungen für die Betreuten Grundschulen haben werde, sei derzeit nicht absehbar. Für die weiteren strukturellen Planungen des Amtes für Schulen müsse daher die Richtlinie des Landes abgewartet werden. Derzeit würde daher lediglich im Ausnahmefall eine Ausschreibung der Trägerschaft für eine Betreute Grundschule erfolgen, z.B. wenn ein Träger seinerseits die Trägerschaft abgeben wolle oder müsse.

 

Diese Mitteilung ist den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses durch die Geschäftsführung zugestellt.