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ALLRIS - Auszug

21.09.2023 - 11.13 Wahl des XI. Beirates für Menschen mit Behinderung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Gemäß § 40 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 4 Abs. 1 - 4 der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Menschen mit Behinderung werden die Mitglieder und Stellvertretungen des Beirates für Menschen mit Behinderung von der Ratsversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt durch Gesamtwahl. Die Ratsversammlung wählt die in der Anlage genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des XI. Beirates für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen – bei Enthaltung von Ratsherrn Ansgar Stalder (dieBasis)

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Zuständigkeit: Amt 53

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Anlagen zur Drucksache