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ALLRIS - Auszug

04.10.2023 - 9.2 Bestandsaufnahme öffentliche Spielflächen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Ratsherr Raman Muhamad (SPD) sagt, dass es in der interaktiven Karte einige Spielflächen gebe, bei denen keine weiteren Informationen hinterlegt seien. Er fragt daher, ob die Informationen noch nachträglich eingearbeitet werden würden. Henning Orth (Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen) teilt mit, dass die Bestandsaufnahme nur die öffentlichen Spielflächen umfasse, und bittet darum, dass man ihm im Nachgang die betreffenden Spielflächen nenne.

Christian Osbar (GRÜNE) erbittet einen Sachstand zum Zustand der Spielflächen. Kathrin Seifert (Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen) führt aus, dass alle öffentlichen Spielflächen in einem verkehrssicheren Zustand seien. Dies werde regelmäßig durch die Spielplatzkontrolle des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtunge geprüft. Sie macht weiter darauf aufmerksam, dass man in einem ersten Schritt eine Aktualisierung der Bestandsaufnahme der Spielflächen vorgenommen habe. Im nächsten Schritt würden nunmehr die Standards erarbeitet werden. Hierbei werde man auch die Politik einbeziehen. Es handele sich um einen mehrstufigen umfangreichen Prozess, der längere Zeit in Anspruch nehmen werde und dessen Ergebnis Ausgangspunkt für die Beurteilung der Spielflächen und die Maßnahmeplanung im Sinne eines Aktionsplans Spielflächen sei.

Andrea Schulze (KAG) führt aus, dass es Spielflächen von Schulen gebe, die bereits jetzt nachmittags geöffnet seien. Sie regt an, auch diese Spielflächen in die Karte aufzunehmen, etwa mit dem Hinweis, dass ab einer bestimmten Uhrzeit die Spielfläche geöffnet sei. Henning Orth teilt mit, dass solche Flächen nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen liegen würden, aber von den entsprechenden Ämtern grundsätzlich in der interaktiven Karte eingepflegt werden könnten. Christian Osbar regt in dem Zusammenhang an, dass all solche Bereiche - wegen der Flächenknappheit - geöffnet werden.

 

- Kenntnis genommen -

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Zuständigkeit: Amt 56

Beschlussverfolgung: -/-

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Anlagen zur Drucksache