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09.11.2023 - 16.2 Nachmittagsbetreuung an der Toni-Jensen-Schule
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.2
- Gremium:
- Ausschuss für Schule und Sport
- Status Beschluss:
- Autorisiert Jan 15, 2024
- Datum:
- Do., 09.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
Tolga Bertizlioğlu (GRÜNE) berichtet, dass er von mehreren Eltern in Bezug auf die Nachmittagsbetreuung an der Toni-Jensen-Schule angesprochen worden sei. Die Betreuung der Kinder der ersten Klasse finde in den Räumlichkeiten der Schule statt. Die Kinder der zweiten bis vierten Klassen müssten für die Nachmittagsbetreuung jedoch in Container umziehen, bei denen keine Sanitäranlagen vorhanden seien. Hierfür müssten die Kinder dann die Sanitärräume der Schule aufsuchen. Gerade in der dunklen und kalten Jahreszeit werde dies von einigen Eltern kritisch gesehen. Vor diesem Hintergrund fragt er, ob die Einrichtung von Sanitäranlagen bei oder in den Containern möglich sei. Bürgermeisterin Renate Treutel teilt mit, dass dies zumeist aus baurechtlichen Gründen nicht möglich sei. Ferner gibt sie zu bedenken, dass mit einer Erweiterung der Container um Sanitäranlagen auch eine Verkleinerung des Schulhofes einhergehen würde. Marion Muerköster (Jugendamt) führt aus, dass an dieser Schule das Jugendamt für die Nachmittagsbetreuung zuständig sei. Sie werde mit den Mitarbeiter*innen sprechen und sich um die Prüfung von möglichen Alternativen kümmern.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Marion Muerköster (Jugendamt) nimmt im ASS am 07.12.2023 Bezug auf eine Nachfrage aus der letzten Sitzung hinsichtlich der Nachmittagsbetreuung und der Sanitärraumsituation an der Toni-Jensen-Schule. Sie habe Rücksprache mit den Mitarbeitenden und den Kindern gehalten. Die Kinder würden die Waschräume/Toiletten im Hauptgebäude nutzen. Hierfür müsse ein Weg von 150 Meter zurückgelegt werden, wobei die Kinder hierbei begleitet werden würden. Sie weist darüber hinaus darauf hin, dass eine Rücksprache mit dem Amt für Schulen und dem Amt für Gesundheit außerdem ergeben habe, dass die Unterbringung von Waschbecken in den Containern aus Hygienegründen nicht vorgenommen werden könne.