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06.12.2023 - 7.1 Jugenddorf Falckenstein, Planung des 2. Bauabschnitts
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Andrea Schulze, KAG Hans-Joachim Prestien, KAG
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Mar 1, 2025
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag KAG
- Federführend:
- Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Nachdem ein Austausch zu dem Antrag stattgefunden hat, ändern die Antragsteller*innen den Antragstext wie folgt ab:
Zugestimmt wird der Bereitstellung von 150.000 € Planungskosten für den 2. Bauabschnitt zur Sanierung des Jugenddorfs Falckenstein. Voraussetzung für die Bereitstellung ist die Auszahlung der Fördermittel des Landes SH für die Sanierung des Oberdorfs. Aus den im Haushalt 2024 für die Sanierung des Oberdorfs eingestellten Mitteln, die aufgrund der ausgezahlten Fördermittel nicht gebraucht werden, können dann die Planungskosten für das Unterdorf finanziert werden. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.
Beschluss in geänderter Fassung:
Zugestimmt wird der Bereitstellung von 150.000 € für die Planungskosten für den 2. Bauabschnitt zur Sanierung des Jugenddorfs Falckenstein im Teilplan 366 des Haushaltsplanes 2024.
Zugestimmt wird der Bereitstellung von 150.000 € Planungskosten für den 2. Bauabschnitt zur Sanierung des Jugenddorfs Falckenstein. Voraussetzung für die Bereitstellung ist die Auszahlung der Fördermittel des Landes SH für die Sanierung des Oberdorfs. Aus den im Haushalt 2024 für die Sanierung des Oberdorfs eingestellten Mitteln, die aufgrund der ausgezahlten Fördermittel nicht gebraucht werden, können dann die Planungskosten für das Unterdorf finanziert werden. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.