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ALLRIS - Auszug

12.12.2023 - 8.2 Mittelfristplanung zur Entwicklung der öffentlichen Toiletteninfrastruktur der Landeshauptstadt Kiel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Ratsherr Rainer Kreutz (CDU) gibt zu Protokoll, dass die CDU dem durch den Änderungsantrag der GRÜNE und der SPD geänderten Antrag nur zustimme, weil die CDU den Ausbau der öffentlichen Toiletteninfrastruktur für sehr wichtig erachte. Die Errichtung von Trockentoiletten befürworte die CDU jedoch nicht.

 

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Beschluss in der durch den Änderungsantrag geänderter Fassung (Änderungen durch Fettdruck markiert):

1. Die Verwaltung wird beauftragt, öffentliche Toilettenanlagen gemäß der in Anlage 4 vorgeschlagenen Prioritäten zu errichten.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Rahmen der jeweils betroffenen Wirtschaftsplanung des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) zu berücksichtigen.

 

Technisch und wirtschaftlich geeignete Flächen, in räumlicher Nähe zu den in Anlage 4 identifizierten Arealen, stellt die Verwaltung dem ABK zur Verfügung.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt zu prüfen, inwiefern die Errichtung von Trockentoiletten zu einem beschleunigten und kostensparenden Ausbau der öffentlichen Toiletteninfrastruktur in Kiel führen kann. In diesem Zusammenhang wird Kiel auch beobachtende Kommune des BMBF-geförderten Projektes „zirkulierBAR“ (vgl. https://zirkulierbar.de/beobachtende-kommunen/).

Den Ausschüssen für Wirtschaft & Digitalisierung sowie Umwelt, Klima & Mobilität ist spätestens im Mai 2024 über die Anwendungsmöglichkeiten in Kiel zu berichten.

2. Die Verwaltung wird gebeten, eine öffentliche Toilette in Mettenhof an der Parkwiese am Heidenberger Teich in die Mittelfristplanung zur Entwicklung der öffentlichen Toiletteninfrastruktur der Landeshauptstadt Kiel (Drucksache 1242/2023) aufzunehmen und die Priorität in angemessener Abwägung zu anderen Standorten festzulegen. Bei der Toilette ist neben der Berücksichtigung aller Geschlechter auch die Barrierefreiheit anzustreben.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen.

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Zuständigkeit: Amt 71

Beschlussverfolgung: -/-

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Anlagen zur Drucksache