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ALLRIS - Auszug

18.01.2024 - 10.4 Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 88 „Töpfergrube“

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 88 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1040 „Töpfergrube“im StadtteilKiel-Hassee für das Baugebietwestlich der Hamburger Chaussee, nördlich des Drachensees und südlich der Waldfläche zwischen dem Gewerbegebiet Töpfergrube, der Rudolf-Steiner-Schule, der Theodor-Heuss-Schule, dem Sportplatz, der Gemeinschaftsschule Hassee und dem Bummelgangwird beschlossen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre Nr. 88 ist der Anlage zu entnehmen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen – bei Enthaltung von Ratsherrn Ansgar Stalder (dieBasis)

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Zuständigkeit: Amt 61

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Anlagen zur Drucksache