Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

01.02.2024 - 13 Schließung der öffentlichen Sitzung

Reduzieren

Die Vorsitzende unterbricht den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.

Der nachfolgenden Tagesordnungspunkt wird nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Das Gremium hat darüber im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.

Nach dem nichtöffentlichen Vortrag wird die Sitzung zur Beschlussfassung über den Antrag zu Tagesordnungspunkt 7.2 (Baugebot für Wohnungsvorhaben im Hörnbereich) noch einmal eröffnet und die Sitzung erst dann geschlossen.