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15.02.2024 - 11.16 Erhöhung des Erfrischungsgeldes für Urnenwahlvorstände soll ab 2024 angehoben werden; Aufwandsentschädigungen sollen unverändert bleiben.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.16
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Stadtamt, 24.2
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 15.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Erfrischungsgeld für Urnenwahlvorstände bei Europa-, Bundestags-, Landtags-, Gemeinde- und OB-Wahlen sowie Bürger- und Volksentscheiden soll ab 2024 von 40,-€ auf 50,-€ pro Person (p.P.) angehoben werden.
Die Aufwandsentschädigungen für Schulungsteilnahmen (10,-€ p.P.), Transportaufgaben (20,-€ p.P.) und für Briefwahlvorstände (40,-€ p.P.) bleiben unverändert.
Entsprechende Haushaltsmittel sind je nach anstehender Wahlart bereitzustellen.