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ALLRIS - Auszug

07.03.2024 - 9.6 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im östlichen Bereich des Stadtteils Kiel–Holtenau

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Florian Gosmann (Stadtplanungsamt) erläutert auf Nachfrage von Ratsherrn Arne Langniß (GRÜNE) die Kartendarstellung im Antrag und führt aus, dass der bestehende Bebauungsplan Gültigkeit behalte.

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Beschluss:

  1. Im Stadtteil Kiel-Holtenau wird für das Plangebiet südlich Schusterkrug, östlich und süd­lich Flughafen-Holtenau, östlich Friedhof Holtenau/Dankeskirche/Kurt-Engert-Haus, nördlich Kanalstraße die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) für den Be­reich „Holtenau Ost“ aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss vom 17.02.2005 für die 13. Änderung des Flächen­nutzungs­planes (Fassung 2000) für den Bereich beiderseits der Strandstraße, östlich Grimm­straße, westlich Kieler Förde und nördlich Kanalstraße im Stadtteil Kiel-Holtenau wird auf­ge­ho­ben.
  3. Der Aufstellungsbeschluss vom 16.03.1995 für den Bebauungsplan Nr. 857 für das Bau­gebiet südlich Sportplatz und Tonnenhof (heute: Betriebsstandort des Außenbezirks Kiel des Wasser- und Schifffahrtsamtes Ostsee), Kieler Förde, nördlich der Kanalstraße, östlich der Grundstücke der Kirchengemeinde Holtenau im Stadtteil Kiel-Holtenau wird aufgehoben.
  4. Der Aufstellungsbeschluss vom 12.02.1998 für den Bebauungsplan Nr. 897 für das Bau­gebiet östlich Industriebahn Neuwittenbek-Voßbrook, südlich Prieser Strand, westlich Stickenhörnmole (Plüschowhafen) im Stadtteil Kiel-Holtenau wird aufgehoben.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu ent­nehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen

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Zuständigkeit: Amt 61

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Anlagen zur Drucksache