Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

10.04.2024 - 11.1 Parken in der Preetzer Straße auf der wassergebundenen mit Bäumen durchsetzten Fläche neben dem Gehweg (zwischen Ostring und Iltisstrasse)

Reduzieren

Die Vorsitzende berichtet, dass an sie die Frage herangetragen worden sei, inwieweit ein Parken in der Preetzer Straße auf der wassergebundenen mit Bäumen durchsetzten Fläche neben dem Gehweg (zwischen Ostring und Iltisstraße) zulässig sei. Hintergrund der Frage sei, dass man zweimal einen Strafzettel erhalten habe. In einer Situation sei das Fahrzeug auf dem ehemaligen Fahrradweg geparkt worden, wobei die Reifen der rechten Autoseite auf dem Gehweg gestanden hätten. Ein anderes Mal sei das Fahrzeug auf der wassergebundenen Fläche abgestellt worden.

Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung, ob das Parken auf der wassergebunden Fläche verboten oder zulässig ist. Für den Fall, dass es verboten ist, wird darum gebeten ein Parkverbotsschild aufzustellen.

Reduzieren

Zuständigkeit: Ordnungsamt (zur Kenntnis und weiteren Veranlassung; dem Protokollauszug beigefügt sind 2 Fotos)