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07.05.2024 - 5.3 Aufstellung einer Ampelanlage an der Kreuzung Abfahrt Nord/Fördestraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Ortsbeirat Pries/Friedrichsort
- Status Beschluss:
- Autorisiert Oct 31, 2024
- Datum:
- Di., 07.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Pries/Friedrichsort
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des unter Tagesordnungspunkt 5.3.1 beschlossenen Änderungsantrages (Drs. 0544/2024) (Streichungen und Änderungen in Fettdruck):
Der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort beantragt die Aufstellung einer Ampelanlage an der Kreuzung Abfahrt Nord/Fördestraße. Die Verwaltung der Stadt Kiel wird gebeten, eine Prüfung von Maßnahmen an der Kreuzung der Abfahrt „Schilksee/Olympiazentrum“ der B503 mit der Fördestraße (N 54,393°, E 010,141°) einzuleiten und die beste Lösungsvariante in die Umsetzung bringen, um die Sicherheit für Radfahrende und Zufußgehende, die die Kreuzung in Ost-West-Richtung queren, zu erhöhen. Insbesondere soll die Unfallgefahr für Radfahrende dargestellt und gegebenfalls möglichst schnell und kostengünstig minimiert werden.
Insbesondere soll dabei geprüft werden:
- Die Geschwindigkeit der motorisierten (insbesondere von Süden kommenden) Fahrzeuge im Kreuzungsbereich zu reduzieren und durch geeignete Maßnahmen zu kontrollieren (z.B. durch eine fest installierte Blitzeranlage)
- Die Installation einer Lichtsignalanlage. Hierbei soll beachtet werden, dass sich die Fahrtzeiten des ÖPNV nicht erhöhen. Eine bedarfsgerechte Steuerung der Ampelphasen ist zu prüfen.
- Der mittelfristige Umbau der Kreuzung, um Geschwindigkeitsreduzierungen baulich zu erreichen und die Sichtbarkeit zu erhöhen. Der Bau eines Kreisverkehrs oder einer geschützten Kreuzung soll in Betracht gezogen werden.
Vor einem endgültigen Beschluss der Maßnahmen, insbesondere bei signifikanten Auswirkungen auf den Haushalt der LH Kiel, soll dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität eine geschäftliche Mitteilung bzw. eine Beschlussvorlage (AdV) zugeführt werden.
Sollte die LHK für diesen Sachverhalt nicht zuständig sein, wird sie gebeten, diese Forderung an die zuständige Stelle weiterzuleiten und für die Umsetzung einzutreten.