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ALLRIS - Auszug

04.05.2017 - 6.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1025 V „Sparkassenarena Parkhaus“ (Aufstellungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherr Langniß (GRÜNE) bringt folgenden Alternativantrag ein:

 

Die Verwaltung wird gebeten, rechtlich zu prüfen und abzufragen, ob die Hallengesellschaft mbH Co.Kg ( Besitzerin Sparkassenarena) bereit wäre, die Tiefgarage mit 480 Stellplätzen zu einem symbolischen Preis zu übernehmen und damit ihr Parkplatzproblem von 220 Plätzen zu lösen.

 

Alternative Abstimmung

r den Ursprungsantrag: SPD; CDU; SSW

r den Alternativantrag: GRÜNE, LINKE

Enthaltungen: Keine

Gegen beide Anträge: Keine

 

Damit ist der Ursprungsantrag mit Mehrheit beschlossen:

 

Beschluss:

 

a)      Im Stadtteil Kiel-Vorstadt wird für das Baugebiet zwischen Kleiner Kuhberg, Sparkassenarena und Exerzierplatz der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1025V „Sparkassenarena Parkhaus“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB zur Entwicklung eines Parkhauses für die Sparkassenarena aufgestellt.

 

b)      Das Bauleitplanverfahren wird auf Basis eines mit der Landeshauptstadt Kiel zu schließenden Kostenübernahmevertrags und des nach § 12 BauGB zu schließenden Durchhrungsvertrags von der Vorhabenträgerin, der Hallengesellschaft mbH & Co.KG, durchgeführt und vollständig finanziert.

 

c)      Die Vorhabenträgerin hat zur Sicherung einer hochwertigen architektonischen Gestaltqualität des geplanten Parkhauses einen Fassadenwettbewerb durchzuführen.

 

d) Das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ (Drs. 0175/2017) wird wie folgt geändert:

  1.      Priorität: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1025V „Sparkassenarena Parkhaus“
  2.      Priorität: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1017V „Werftbahnstraße“
  3.      Priorität: Bebauungsplan Nr. 1011 „Alte Muthesius-Kunsthochschule“

 

Die Abgrenzung des Plangebiets des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1025V innerhalb der Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 906 ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die städtebaulichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

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Anlagen zur Drucksache