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ALLRIS - Auszug

04.05.2017 - 6.1 Einfacher Bebauungsplan Nr. 1012 „Südlich Schönberger Straße“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)

Beschluss:
geändert beschlossen
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- Gemeinsame Beratung der TOPs 6.1 und 6.1.1

 

Beschluss (in der durch Beschluss der Drucksacke 0041/2017 geänderten Form, Änderungen in Fettdruck):

 

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1012 „Südlich Schönberger Straße“ im Stadtteil Kiel-Wellingdorf für das Baugebiet zwischen Schönberger Straße, Ostring und Sport­anlagen Radsredder sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1012 „Südlich Schönberger Straße“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu unterrichten.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Januar 2011 von der Ratsversammlung beschlossenen Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts Kiel (GEKK) einzuleiten und der Ratsversammlung bis zum September 2017 eine Beschlussvorlage darüber vorzulegen.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache