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ALLRIS - Auszug

25.04.2024 - 4.3 Weiterentwicklung der Sozialen Wohnraumförderung

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Stadtrat Gerwin Stöcken informiert über Neuerungen bei der seit Mitte Januar ausgesetzten sozialen Wohnraumförderung durch das Land. Anlass für die Aussetzung sei das hohe Antragsvolumen Anfang des Jahres gewesen. Er sagt, dass ab dem 01.09.2024 Anträge für das Jahr 2025 gestellt werden könnten. Absehbar sei, dass auch 2025 eine sehr hohe Mittelinanspruchnahme bestehen werde.

Die Förderrichtlinien würden derzeit überarbeitet, um möglichst viele Projekte bewilligen zu können. Das Fördervolumen werde nach jetzigem Stand ausreichen, um rund 1000 Wohneinheiten landesweit zu fördern. Daher müsse die Landeshauptstadt Kiel eine Priorisierung ihrer Einzelprojekte vornehmen.