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ALLRIS - Auszug

07.05.2024 - 6.3 Vorbereitung einer strategischen Positionierung der Stadt beim Aufbau von Nahwärmenetzen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherr Dr. Andreas Ellent bittet um eine Mitteilung (ggf. als Geschäftliche Mitteilung in der nächsten Sitzung), in wie weit die Stadtwerke Kiel AG an den vorhandenen Nahwärmenetzen interessiert sei.

Der Ausschuss unterstützt diese Bitte einstimmig.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine strategische Positionierung Kiels bezüglich eines möglichen Aufbaus von Nahwärmenetzen zu erarbeiten. Dies soll im Kontext der laufenden Kommunalen Wärmeplanung erfolgen.

Es sind die Strukturen aufzuzeigen, in denen Nahwärmenetze grundsätzlichen aufgebaut werden könnten und welche Formen des kommunalen und bürgerlichen Engagements möglich und notwendig wären, um den Bau von Wärmenetzen unterstützend voranzutreiben.

Der Prüfauftrag soll dabei insbesondere folgende Aspekte beinhalten:

  • Darstellung von Voraussetzungen, Vorteilen und Risiken der Gründung einer städtischen Wärmegesellschaft (SWG) als Eigentümerin von Nahwärmenetzen. Der Bau und Betrieb der Netze sollen dabei nicht zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören.
  • Aufzeigen von Alternativen, insbesondere die Möglichkeit einer kommunalen Unterstützung bei der Bildung genossenschaftlicher Strukturen für die Entwicklung von Nahwärmenetzen
  • Darstellung des zu erwartenden Investitionsvolumens sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für geeignete Strukturen in den Quartieren, die durch Wärmenetze der Stadtwerke Kiel AG nicht abgedeckt werden können.

Sobald im Zuge der Arbeiten zur Kommunalen Wärmeplanung absehbar ist, für welche Gebiete Wärmenetze in Frage kommen und welche davon in absehbarer Zeit nicht durch die Stadtwerke Kiel AG abgedeckt werden, sind die für unterschiedliche Quartiere möglicherweise geeigneten Strukturen und die damit verbundenen Rollen der Stadt vertiefend zu evaluieren. Dabei ist eine rasche Diskussion und Entscheidungsfindung über deren Umsetzung durch die zuständigen Fachausschüsse und letztlich die Ratsversammlung zu gewährleisten.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Zuständigkeit: Amt 18

Beschlussverfolgung: Dez. VI