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ALLRIS - Auszug

06.06.2024 - 7.2 Verpflichtung zur 33 % Quote von sozialen Wohnraumflächen bei allen den Wohnbau betreffenden neuen Beratungsplänen und den Bebauungsplänen älter al...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, unter Einbeziehung des Rechtsamtes zu prüfen, wie bei allen den Wohnungsbau betreffenden neuen Bebauungsplänen und den Bebauungsplänen, die älter als 7 Jahre sind, eine Quote von 33 % sozial gefördertem Wohnungsbau fest­geschrieben werden kann.

Dabei sind die Möglichkeiten einer flächendeckenden Festschreibung über das gesamte Stadt­gebiet besonders zu betrachten.

Darzustellen ist die Möglichkeit, die Förderung von sozialem Wohnungsbau in Be­bau­ungs­plänen festzuschreiben, mit und ohne Nutzung des § 9 Abs. 2d BauGB.

Zusätzlich sind alternative Möglichkeiten der rechtssicheren Vorgabe von Quoten für den so­zia­len Wohnungsbau zu überlegen und darzustellen.

Soweit keine Möglichkeiten für die Festschreibung einer verbindlichen Quote gesehen werden sollte, wird gebeten, das Ergebnis durch ein externes Gutachten verifizieren zu las­sen.

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen – bei Gegenstimmen von CDU und AfD.

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Zuständigkeit: Amt 61

Beschlussverfolgung: Dez. II

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Stellungnahme der Verwaltung liegt in der Geschäftlichen Mitteilung "Neuaufstellung der sozialenWohnraumförderung und damit erforderliche Änderungen in städtebaulichen Verträgen/ Durchführungsverträgen nach BauGB" (Drs. 0916/2024) vor.