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ALLRIS - Auszug

06.06.2024 - 9.2 Organisatorische Verbindung der Gemeinschaftsschule am Brook und der Fröbelschule

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die nach § 60 Abs. 1 SchulG erforderliche Genehmigung der organisatorischen Verbindung der Gemeinschaftsschule am Brook und der Fröbelschule des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) wird zum Schuljahresbeginn 2025/2026 beantragt.
  2. Die Gemeinschaftsschule am Brook und die Fröbelschule sollen als neue zweizügige Gemeinschaftsschule (ohne Oberstufe) mit dreizügigem Grundschulteil als offene Ganz­tagsschule zusammengefasst werden.
  3. Für die Inbetriebnahme dieser neuen Schule sind die erforderlichen Voraussetzungen auf der Grundlage des entsprechenden Raumprogramms und weiterer festgelegter Standards zu schaffen, so dass die Inbetriebnahme der neuen Schule zum Schul­jahresbeginn 2025/2026 erfolgen kann:
  1. Schulbudget

Die Verwaltung wird beauftragt, das ab dem Schuljahr 2025/2026 benötigte Schul­budget im Rahmen der Haushaltsplanung zu beantragen.

Damit das Zusammenwachsen gut gelingen kann, sind Maßnahmen der inneren Schul­entwicklungsplanung erforderlich. Hierfür soll das Schulbudget in den Haus­haltsjahren 2025, 2026 und 2027 um jeweils 5.000,00 € aufgestockt werden.

Die Einrichtung des Schulbudgets steht unter dem Vorbehalt des Haus­halts­be­schlus­ses.

  1. Schulsekretariat

Das Schulsekretariat ist gemäß der Drs. 0163/2018 „Arbeitszeitbemessung für Schul­sekretär*innen“ zu besetzen. Zusätzliche Planstellen sind nicht erforderlich.

  1. Schulsozialarbeit

Die erforderlichen Planstellen für die Schulsozialarbeit sind bereits besetzt. Die or­ga­nisatorische Verbindung der beiden Schulen führt zu keiner Veränderung der Aus­stattung mit Schulsozialarbeit.

  1. Schulhausmeister

Die erforderlichen Planstellen für den/die Hausmeister sind entsprechend zu be­setzen.

  1. Anpassung Flächennutzungsplan/Sanierungsmaßnahmen

Die für den künftigen Schulbetrieb notwendige Raumplanung ist vorzunehmen, ein sich evtl. daraus ergebender Umbau- und Sanierungsbedarf muss zeitnah kon­kre­ti­siert, geplant und umgesetzt werden.

Die bestehende Lehrküche soll 2025 umfänglich saniert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Pla­nung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.

  1. Ausstattungsmaßnahmen

Für den künftigen Schulbetrieb notwendige Ausstattungsmaßnahmen der Klassen- und Unterrichtsräume unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes sowie des Medienkonzeptes sind entsprechend zu planen und umzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Pla­nung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.

  1. Offener Ganztag

Die Trägerschaft des Ganztagsbetriebes ist so zu planen und umzusetzen, so dass der Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 mit nur einem Träger für die neue Schule starten kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel für die För­derung des Ganztagsbetriebs in der Planung zum nächsten Haushalt zu berück­sich­tigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushalts­beschlusses.

  1. Schulverpflegung

Die Vergabe der Mittags- und Zwischenverpflegung an einen geeigneten Caterer ist zum geplanten Schulstart 2025/2026 durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel für die För­derung des Schulessens in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.

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Abstimmung: 

Einstimmig beschlossen.

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Zuständigkeit: Amt 52