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ALLRIS - Auszug

06.06.2024 - 8.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“, Baugebiet Kiel Neu­mühlen-Dietrichsdorf, zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenzgraben zur Gemeinde Schönkirchen, wird im ergänzenden Ver­fahren gemäß § 215a BauGB in Verbindung mit §13a BauGB fortgeführt.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ im Stadtteil Kiel Neu­mühlen-Dietrichsdorf, Baugebiet zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenzgraben zur Gemeinde Schönkirchen und seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 994V „Steinbrügge“ und seine Be­gründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Ver­öffentlichung zu benachrichtigen.

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Abstimmung:  

Einstimmig beschlossen.

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Zuständigkeit: Amt 61

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Anlagen zur Drucksache