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ALLRIS - Auszug

13.06.2024 - 10.11 Erhöhung der Förderung der Schulkindbetreuung an Offenen Ganztagsschulen sowie Betreuten Grundschulen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss in der durch den Änderungsantrag unter TOP 10.11.1 geänderten Fassung (Streichungen und Änderungen (fett) markiert):

  1.       Der Förderzuschuss an Träger der Offenen Ganztagsschulen wird ab 01.08.2024 von 20,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 27,00 € 25,00 €/Wochensstunde/Schüler*in erhöht sowie für Träger der Offnenen Ganztagsschulen, die den Kieler Qualitätsstandard in der Schulkindbetreuung einhalten, von 22,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 32,00 € 30,00 €/Wochenstunde/Schüler*in.
  2.       Der Förderzuschuss an Träger der Betreuten Grundschulen wird ab 01.08.2024 von 0,65 €/Stunde/Schüler*in auf 82,5 Cent 0,78 €/Stunde/Schüler*in erhöht sowie für Träger der Betreuten Grundschulen, die den Kieler Qualitätsstandard in der Schulkindbetreuung einhalten, von 0,70 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 0,95 € 0,90 €/Wochenstunde/ Schüler*in.
  3.       Der Förderzuschuss für die Ferienbetreuung an Träger der Offenen Ganztagsschulen und Betreuten Grundschulen wird ab 01.08.2024 von 0,65 €/Stunde/Schüler*in auf 82,5 Cent 0,78 €/Stunde/Schüler*in erhöht sowie für Träger, die den Kieler Qualitätsstandard in der Schulkindbetreuung einhalten, von 0,70 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 0,95 € 0,90 €/Wochenstunde/ Schüler*in.
  4.       Der Förderzuschuss an Träger der Offenen Ganztagsschulen an den Förderzentren mit den Schwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung wird ab 01.08.2024 von 40,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 52,00  50,00 /Wochenstunde/Schüler*in sowie an allen übrigen Förderzentren von 30,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 39,00 € 37,50 €/Wochenstunde/Schüler*in erhöht.
  5.       Diese Fördersätze in dieser Mindesthöhe gelten bis zum Ablauf der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“, welche rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft tritt, damit die Träger eine Planungssicherheit haben. Diese Fördersätze treten zum 01.08.2024 in Kraft und gelten bis zum 31.07.2025.
  6.       Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel in Höhe von 520.000,00 € im Jahr 2024 stehen bereits in den Teilplänen 211, 217, 2182, 2211, 2212, 242, 243 zur Verfügung und sind in die Mittelfristplanung für die Folgejahre in Höhe von 1.080.000,00 € eingeflossen.

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel in Höhe von 520.000,00 € im Jahr 2024 stehen teilweise bereits in den Teilplänen 211, 217, 2182, 2211, 2212, 242, 243 zur Verfügung und sind in die Mittelfristplanung für die Folgejahre in Höhe von 1.080.000,00 € eingeflossen. Darüber hinaus benötigte Mittel sind über den Nachtragshaushalt bzw. den Haushalt 2025, vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsversammlung, bereitzustellen.

Weitere Bestimmungen:

Anfang 2025 soll vor Ablauf des ersten oben genannten Zeitraumes ein gemeinsamer „Runder Tisch“ stattfinden mit der Verwaltung, den Trägern und den jugend-, schul- und finanzpolitischen Sprechern der Ratsfraktionen. Im Rahmen dieses „Runden Tisches“ soll die Finanzierung des Offenen Ganztages und der Betreuten Grundschulen in Kiel evaluiert sowie die dann vom Land vorgelegten inhaltlichen Rahmenbedingungen besprochen werden.

Ein zweiter gemeinsamer „Runder Tisch“ soll mit den vorherig genannten Akteuren im Laufe des Jahres 2025 stattfinden, zum Thema der Anschlussförderung nach dem 31.07.2025. 

In diesem Rahmen sollen auch die Neuregelungen der Förderfinanzierung des Landes Schleswig-Holstein besprochen werden, sofern es zu diesem eine Neuregelung geben soll.

Die Stadt Kiel bekennt sich zu den Qualitätsstandards, die in den "Leitlinien für Schulkindbetreuung" von der AG Schulkindbetreuung erarbeitet wurden und wir unterstützen alle Träger in der Schulkindbetreuung, ein qualitativ hochwertiges Angebot aufrecht zu erhalten bzw. anzubieten.

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen – bei Enthaltungen der CDU

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Zuständigkeit: Amt 52

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Anlagen zur Drucksache