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13.06.2024 - 10.10 Errichtung einer dreizügigen Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe als offene Ganztagsschule im Stadtteil Gaarden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- V/Amt für Schulen, 52.1.2
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 13.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
- Auswirkungen:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die nach § 58 Abs. 1 SchulG erforderliche Genehmigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) zur Errichtung einer neuen dreizügigen Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe als offene Ganztagsschule in Gaarden wird zum Schuljahresbeginn 2025/2026 beantragt.
- Im Gebäude der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule (FNS) soll eine dreizügige Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe auf der Grundlage des entsprechenden Raumprogramms errichtet werden, so dass die Inbetriebnahme der Schule unter Berücksichtigung der Bedarfe der zukünftigen Nutzer*innen in einem aufwachsenden System zum Schuljahresbeginn 2025/2026 starten kann.
- Die dafür erforderlichen Planungsschritte sind umzusetzen:
3.1 Schulbudget
Die Verwaltung wird beauftragt, das ab dem Schuljahr 2025/2026 benötigte Schulbudget im Rahmen der Haushaltsplanung zu beantragen. Die Einrichtung des Schulbudgets steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.2 Schulsekretariat
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu beantragen. Die Einrichtung der Planstellen steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.3 Schulsozialarbeit
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu beantragen. Die Einrichtung der Planstellen steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.4 Schulhausmeister
Hinsichtlich der Besetzung der Hausmeisterstelle entsteht kein Handlungsbedarf, da bereits ein Hausmeister standortbezogen eingestellt ist.
3.5 Sanierungsmaßnahmen
Für den künftigen Schulbetrieb notwendige Sanierungsmaßnahmen sind zu planen und umzusetzen:
- Maßnahmen der Bauunterhaltung im gesamten Schulgebäude (laufend)
- Fachraumsanierungen: Lehrküche (Umsetzung in 2026)
- Mensaküche: Umrüstung auf das Cook- and Chill-System (Umsetzung in 2025)
- Ausbau der digitalen Infrastruktur (Umsetzung in 2024)
- Teilung der Coventryhalle in zwei Sportfelder (schnellstmöglich)
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.6 Ausstattungsmaßnahmen
Für den künftigen Schulbetrieb notwendige Ausstattungsmaßnahmen sind zu planen und umzusetzen:
- Ergänzung/Erneuerung der Fachraumausstattung (Umsetzung ab 2024ff)
- Ergänzung/Erneuerung der Klassenraumausstattung (Umsetzung ab 2024ff)
- Erneuerung der Mensaausstattung (Umsetzung 2025)
- Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitaler Präsentationstechnik (Umsetzung ab 2024ff)
- Ausstattung des Verwaltungstraktes (Umsetzung in 2025)
- Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, Verbrauchsmitteln (Umsetzung in 2025ff)
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.7 Offener Ganztag
Für die Trägerschaft des Ganztagesbetriebes muss die Durchführung eines Vergabeverfahrens geplant und umgesetzt werden, so dass der Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 starten kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel für die Förderung des Ganztagsbetriebs in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.8 Schulverpflegung
Es muss eine Vergabe der Mittags- und Zwischenverpflegung an einen geeigneten Caterer zum geplanten Schulstart 2025/2026 erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel für die Förderung des Schulessens in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.9 Schulweg
Es ist ein Konzept für einen sicheren Schulweg zu erarbeiten und umzusetzen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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170,8 kB
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