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18.05.2017 - 13.6 Integrierte Stadtteilentwicklung Kiel-Wik
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Bürgermeister Todeskino
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 18.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat II
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss in der von den Fachausschüssen beschlossenen Fassung (Änderungen in Fettdruck):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Erstellung des integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für den Ortsbeiratsbezirk Kiel Wik und die vorlaufenden teilräumliche Entwicklungsprozesse (Ratsanträge Drs. 0894/2014 und Drs. 0131/2015 u. a.) wie folgt zu strukturieren und durchzuführen:
Verfahrensschritte | Teilaufgaben |
1. Bildung einer Lenkungsgruppe zur Steuerung des Gesamtprozesses und 2. Vorarbeiten der Verwaltung 3. Trägerbeteiligung bis Sommer 2017 | • Vorentwurf Struktur- und Nutzungskonzept (Verwaltung, KiWi) • Lärmgutachten • Trägerbeteiligung • Entwicklungs- und Verwertungskonzept zum Teilquartier der Marinetechnikschule • Grundlagen für Umsetzungsstrategie Anscharpark mit Eigentümern • Laufende Abstimmung mit der Lenkungsgruppe |
4. Auftakt: Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Kinder- und Jugendbeteiligung im Juli / August 2017 | • Orientierungsinterviews mit Interessensgruppen und Institutionen • Öffentliche Planungswerkstatt zu einzelnen, stadtteilweiten Handlungsfeldern und zu dem Teilquartier Marinetechnikschule • Stärken- und Schwächen, Chancen und Risiken |
5. Öffentlicher Aufruf an Akteure und Vorhabenträger zur unverbindlichen Beteiligung an einer Quartiersmanagementgruppe zur Entwicklung des Teilquartiers Marinetechnikschule | • Bildung einer Quartiersmanagementgruppe für das Teilquartier Marinetechnikschule aus Vertretern der Ratsfraktionen, Verwaltung, Akteuren und Vorhabenträgern |
6. Struktur- und Nutzungskonzept zum Teilquartier Marinetechnikschule zwischen Schleiweg, Rostocker und Arkonastraße (Verwaltung) Beschluss bis Ende 2017 | • Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung auswerten • Struktur- und Nutzungskonzept zum Teilquartier der Marinetechnikschule und Umsetzungsstrategie Anscharpark fertigen • Abstimmung mit BImA und Quartiersmanagementgruppe • Beschlüsse des Ortsbeirats und der Gremien zum Struktur- und Nutzungskonzept des Teilquartiers Marinetechnikschule • Erwerb der Grundstücke durch die Stadt |
7. Einleitung zur Schaffung von Baurecht im Quartier der Marinetechnikschule auf Basis des Struktur- und Nutzungskonzepts ab 2018 8. Auslobung eines Quartiersmanagements zur Koordinierung von Maßnahmen, Unterstützung von Prozessen und Förderung der Netzwerkarbeit vor Ort. | • Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs (ggf. Investorenwettbewerb für Teilbereiche) • Bauleitplanverfahren • Grundstücksverkaufsverfahren • Wettbewerbsverfahren |
9. Stadtteilentwicklungskonzept ab 2018 | • Auftrag Verfahren und Gutachten • Öffentlichkeitsbeteiligung des Gesamtprozesses • Erörterung der Ausgestaltung des Quartiersmanagements • Beschlussfassung |
2. Bei der Entwicklung des Marinequartiers sollen die Leitlinien und Grundsätze der Inklusion besondere Berücksichtigung finden. Das Quartiersmanagement soll von diesen Grundsätzen geleitet sein. Die Landeshauptstadt Kiel wird hier anregen, gemeinsam mit Akteuren im Quartier und Trägern der Eingliederungshilfe herauszuarbeiten, welche konkreten Anforderungen an z.B. Wohnen, Teilhabe, Beschäftigung und Unterstützung für ein inklusives Quartier bestehen, so dass Stadtplaner/innen und Investoren in der Lage sind, die besonderen Anliegen der Inklusion konkret umzusetzen. Insofern wird die Verwaltung gebeten, sich an dem geplanten Projekt der Stiftung Drachensee oder anderer an dem Prozess interessierten Träger, zu beteiligen. Der inklusive Teil der Quartiersentwicklung ist ein eigener fachlicher Planungsprozess und soll in die Gesamtplanung integriert sein. Das Quartiersmanagement wird mit den zu beteiligenden Akteuren gesondert beschrieben und in Leitlinien vereinbart. Die weiteren Schritte sind in einer gesonderten Vorlage darzustellen.