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ALLRIS - Auszug

03.07.2024 - 8.1 Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2024/2025 – Fortschreibung und Aktualisierung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Marion Muerköster (Jugendamt) erläutert die Bedarfsplanung anhand anliegender Präsentation und beantwortet anschließend Fragen aus dem Gremium.

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Beschluss:

 

  1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

Kalenderjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

2024

-10

7

384

2025

25

22

-12

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6

 

Kalenderjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

2024

30

126

 

(Hinweis: Es wurden bereits Plätze für das Jahr 2024/2025 in der Bedarfsplanung 2023/2024 beschlossen, an dieser Stelle geht es um den Beschluss zur Schaffung weiterer Plätze. Die Gesamtübersicht befindet sich im Kapitel 2 der Anlage 1).

Die geplanten Platzveränderungen für die Jahre 2024, 2025, 2026 inklusive aller Maßnahmen (neue und bereits letztes Jahr beschlossene) gestalten sich wie folgt:

 

 

Platz-
bilanz

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

Gesamt

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Inbetriebnahme im Kalenderjahr

2024

0

65

-10

55

11

129

7

147

0

0

384

384

586

2025

0

55

35

90

0

54

12

66

0

0

-12

-12

144

2026

0

40

0

40

0

64

0

64

0

0

-12

-12

92

 

  1. In der Anlage 1 Kapitel 3 werden Minderausgaben im Jahr 2024 in Höhe von -183.350 Euro, davon -311.550 Euro (Minderaufwand) im Teilplan 365, 128.200 Euro (Mehraufwand) im Teilplan 21 bis 24 dargestellt.

 

Die Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2025 ff. werden in die jeweiligen Haushaltsplanungen mit eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Die in der Anlage 3 dargestellten Stellenbedarfe in geringem Umfang in 2024 werden im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes im Dezernat V gedeckt.

 

  1. Der Planstellenminderbedarf im pädagogischen Bereich und der Stundenmehrbedarf im Verwaltungsbereich für die Jahre 2025 und 2026 werden in die Stellenplan- und Haushaltsplanverfahren 2025 und 2026 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) oder Tagespflege vorzuhalten.

 

  1. Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kitas oder Tagespflege vorzuhalten, die bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen (Rechtsanspruch).

 

  1. Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kita zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein soll (Rechtsanspruch).

 

  1. Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII – und mit Blick auf den absehbaren Rechtsanspruch ab 2026 - ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

  1. Aufgrund einer veränderten Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist möglichst kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen von Eltern und Kindern anzupassen.

 

Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2023 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Zuständigkeit: Amt 54

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Anlagen zur Drucksache

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Anlagen