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03.09.2024 - 7.6 Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Stellungnahme der Landesh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.1
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
- Beschluss:
- geändert beschlossen
- Beratung und Beschlussfassung vor TOP 5 -
Ratsherr Jürgen Meereis (GRÜNE) bringt als Mitantragsteller mündlich den Änderungsantrag zur Drucksache 0890/2024 der Ratsfraktionen GRÜNE und SPD ein.
Änderungsantrag zu Drucksache 0890/2024
Der AUKM bittet die Verwaltung, die mit der o.g. Drucksache vorgelegte Stellungnahme der LHK zu folgenden Punkten an den jeweils relevanten Stellen der Stellungnahme zu ergänzen:
- Die unter „4.5.1.1 Siedlungsstruktur - 1 Z und G sowie Z 2“ erhobene Forderung, in Kiel einen größeren Umgebungsbereich als 800 oder 1.000 m vorzusehen, ist nicht als eine generalisierte Forderung zu sehen. Sie dient in der flächenarmen Stadt als Maßnahme zur Erhaltung von in bestimmten Bereichen der Stadt langfristig notwendigen planerischen Freiräumen.
- Ein genereller Ausschluss von Bereichen, die nur noch punktuelle Niedermoorböden aufweisen, sollte aus den oben angeführten Anmerkungen nicht abgeleitet werden. Ein Ausbau sollte jedoch nur dann zulässig sein, wenn noch bestehende Niedermoorböden durch die Baumaßnahmen nicht gefährdet werden.
- Die unter „6 G - Schützenswerte Geotope“ genannten Einwände von Windenergieflächen im Umfeld von Fuhlenseetal-Schusterkrug, Eidertal und Alter Moorsee sollen hier nicht als ein generelles Ausschlusskriterium für WKA im Umfeld der Geotope verstanden werden, sondern die Notwendigkeit einer besonders detaillierten Prüfung hervorheben.
Im Anschluss der Beratung streicht Ratsherr Jürgen Meereis (GRÜNE) den Punkt 2 seines Antrages.
Der Vorsitzende beantragt die Einzelabstimmung über die verbleibenden Punkte 1 und 3.
Der Ausschuss stimmt diesem Verfahren einstimmig zu.
Beschluss zu Punkt 1:
Der AUKM bittet die Verwaltung, die mit der o.g. Drucksache vorgelegte Stellungnahme der LHK zu folgenden Punkten an den jeweils relevanten Stellen der Stellungnahme zu ergänzen:
- Die unter „4.5.1.1 Siedlungsstruktur - 1 Z und G sowie Z 2“ erhobene Forderung, in Kiel einen größeren Umgebungsbereich als 800 oder 1.000 m vorzusehen, ist nicht als eine generalisierte Forderung zu sehen. Sie dient in der flächenarmen Stadt als Maßnahme zur Erhaltung von in bestimmten Bereichen der Stadt langfristig notwendigen planerischen Freiräumen.
Abstimmung:
Mit Mehrheit beschlossen - bei Gegenstimmen der CDU und Enthaltungen von SSW, AfD
Beschluss zu Punkt 3:
Der AUKM bittet die Verwaltung, die mit der o.g. Drucksache vorgelegte Stellungnahme der LHK zu folgenden Punkten an den jeweils relevanten Stellen der Stellungnahme zu ergänzen:
- Die unter „6 G - Schützenswerte Geotope“ genannten Einwände von Windenergieflächen im Umfeld von Fuhlenseetal-Schusterkrug, Eidertal und Alter Moorsee sollen hier nicht als ein generelles Ausschlusskriterium für WKA im Umfeld der Geotope verstanden werden, sondern die Notwendigkeit einer besonders detaillierten Prüfung hervorheben.
Abstimmung:
Einstimmig beschlossen - bei Enthaltungen von SSW, DIE LINKE / Die PARTEI, AfD
[Hinweis: Auf Anfrage der Geschäftsführung erklärt Ratsherr Jürgen Meereis (GRÜNE), dass die beschlossen Änderungen ans Ende eingefügt werden sollen.]
Beschluss in der durch die vorangegangenen Beschlüsse geänderten Fassung:
Dem Text zur anliegenden Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt. Die Stellungnahme soll durch die Verwaltung fristgerecht (bis 09.09.2024) unter BOB-SH Landesplanung eingebracht werden.
Der AUKM bittet die Verwaltung, die mit der o.g. Drucksache vorgelegte Stellungnahme der LHK zu folgenden Punkten an den jeweils relevanten Stellen der Stellungnahme zu ergänzen:
- Die unter „4.5.1.1 Siedlungsstruktur - 1 Z und G sowie Z 2“ erhobene Forderung, in Kiel einen größeren Umgebungsbereich als 800 oder 1.000 m vorzusehen, ist nicht als eine generalisierte Forderung zu sehen. Sie dient in der flächenarmen Stadt als Maßnahme zur Erhaltung von in bestimmten Bereichen der Stadt langfristig notwendigen planerischen Freiräumen.
- „gestrichen“
- Die unter „6 G - Schützenswerte Geotope“ genannten Einwände von Windenergieflächen im Umfeld von Fuhlenseetal-Schusterkrug, Eidertal und Alter Moorsee sollen hier nicht als ein generelles Ausschlusskriterium für WKA im Umfeld der Geotope verstanden werden, sondern die Notwendigkeit einer besonders detaillierten Prüfung hervorheben.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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378,7 kB
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2
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öffentlich
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474,4 kB
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