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ALLRIS - Auszug

19.09.2024 - 11.16 Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Stellungnahme der Landesh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 03.09.2024 sowie vom Bauausschuss am 05.09.2024 beschlossenen Fassung (Ergänzungen in Fettdruck):

Dem Text zur anliegenden Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt. Die Stellungnahme soll durch die Verwaltung fristgerecht (bis 09.09.2024) unter BOB-SH Landesplanung eingebracht werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität sowie der Bauausschuss bitten die Verwaltung, die mit der o.g. Drucksache vorgelegte Stellungnahme der LHK zu folgenden Punkten an den jeweils relevanten Stellen der Stellungnahme zu ergänzen:

  1. Die unter „4.5.1.1 Siedlungsstruktur - 1 Z und G sowie Z 2“ erhobene Forderung, in Kiel einen größeren Umgebungsbereich als 800 oder 1.000 m vorzusehen, ist nicht als eine generalisierte Forderung zu sehen. Sie dient in der flächenarmen Stadt als Maßnahme zur Erhaltung von in bestimmten Bereichen der Stadt langfristig notwendigen planerischen Freiräumen.
  2. Die unter „6 G - Schützenswerte Geotope“ genannten Einwände von Windenergieflächen im Umfeld von Fuhlenseetal-Schusterkrug, Eidertal und Alter Moorsee sollen hier nicht als ein generelles Ausschlusskriterium für WKA im Umfeld der Geotope verstanden werden, sondern die Notwendigkeit einer besonders detaillierten Prüfung hervorheben.
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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen – bei einer Gegenstimme von Ratsherrn Ansgar Stalder (dieBasis) sowie Enthaltungen der AfD

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Zuständigkeit: Amt 61

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Anlagen zur Drucksache