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ALLRIS - Auszug

25.09.2024 - 8.4 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost (Fortschreibung)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Tobias Brandt (Stabsstelle Holtenau Ost) stellt den Antrag der Verwaltung vor und erklärt die vorgenommenen Änderungen am integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Holtenau Ost.

Auf Anregung von Oleg Gussew (DIE LINKE/Die PARTEI) erklärt Oberbügermeister Dr. Ulf Kämpfer, dass eine Erhöhung des Ansatzes für sozial geförderten Wohnungsbau auf 50 % unter anderem aufgrund der unsicheren Fördersituation nicht sinnvoll sei. Zudem sei zu befürchten, dass damit für einen bestimmten Zeitraum keine Fördermittel für andere Kieler Stadtteile zur Verfügung stünden.

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Beschluss:

  1. Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Holtenau Ost“ (Anlage 1) wird als Masterplan für die Konversion von Holtenau Ost beschlossen. Die Fortschreibung aus 2024 konkretisiert das 2018 beschlossene Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept und löst dieses in den dort formulierten Zielen und Maßnahmen als Handlungsgrundlage für alle Beteiligten in der Umsetzung ab.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährig einen Bericht über die erfolgten Weichenstellungen bzw. Entscheidungen zum Erreichen der formulierten Ziele vorzulegen.
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Abstimmung:

Ja-Stimmen: GRÜNE, SPD, SSW, AfD

Nein-Stimmen: DIE LINKE/Die PARTEI

Enthaltungen: CDU

Damit ist der Antrag mit Mehrheit beschlossen.

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Zuständigkeit: OB.HO

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Anlagen zur Drucksache