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ALLRIS - Auszug

08.10.2024 - 6.1.1 Maßnahmen zur Ertragsstärkung und Aufwandsdämpfung sowie zur Sicherung der Investitionstätigkeit in den Haushaltsjahren 2025 - 2028

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-Die Beschlussfassung erfolgt nach der Beratung und Beschlussfassung der TOP 6.2 bis TOP 6.6.1.-

 

Stadtrat Christian Zierau sagt in der Beratung über die Änderungs- und Listenanträge zur Haushaltssatzung 2025 (TOP 6.2 bis TOP 6.6.1) zu, die Positionen „Gemeinsam Kiel Gestalten“, „Kitaessen“, „Drogenraum“ und „Sitzbänke für das Waldwiesenstadion“ in der Maßnahmenliste entsprechend der heutigen Beschlüsse für die Beschlussfassung in der Ratsversammlung anzupassen beziehungsweise herauszunehmen.

 

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Ratsherr Volkhard Hanns (SPD) stellt den Antrag, die laufenden Nummern 67 bis 75 aus der Maßnahmenliste zu streichen.

 

Abstimmung über die Streichung der lfd. Nr. 67-75:

Mit Mehrheit beschlossen - bei Gegenstimmen der CDU und einer Enthaltung der AfD

 

Ratsfrau Anke Oetken (GRÜNE) stellt den Antrag, die laufenden Nummern 60 bis 61 aus der Maßnahmenliste zu streichen.

 

Abstimmung über die Streichung der lfd. Nr. 60-61:

Mit Mehrheit beschlossen - bei Gegenstimmen von CDU und AfD

 

Der Beschluss erfolgt in der durch die vorangegangen Beschlüsse der Begleit- und Listenanträge (TOP 6.2 bis 6.6.1) sowie der Streichungen geänderten Fassung.

 

Beschluss:

1. Die Ratsversammlung beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen für 2025, mit dem Ziel die Ertragssituation zu stärken und Aufwandsentwicklung zu dämpfen. Diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2025 (vgl. Drs. 0920/2024) entsprechend aufgenommen. Die Darstellung der Haushaltsjahre 2026 ff. erfolgt zur Information und ist Bestandteil der Finanzplanung, die nicht beschlossen wird.

 

2. Der Haushaltsausgleich im Ergebnisplan soll spätestens mit dem Jahr 2028 erreicht werden. Zur Zielerreichung ist die wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung in den nächsten Jahren zu intensivieren, diese umfasst die systematische Überprüfung und ggf. Anpassung der Erträge (insb. Steuern, Gebühren und Entgelte) und Dämpfung der Aufwände (insb. Personal-, Sachausgaben und freiwillige Leistungen). Dazu sind die notwendigen Prüfaufträge (vgl. Anlage 2) unter Federführung des Kämmerers (Dezernat III) in 2025 abzuarbeiten. Der Ratsversammlung wird hierüber bis zum 30. Juni 2025 berichtet.

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen - bei einer Gegenstimme von DIE LINKE / Die PARTEI sowie Enthaltung von CDU und AfD

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Zuständigkeit: Dez. III, Amt 90

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Anlagen zur Drucksache