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ALLRIS - Auszug

17.10.2024 - 5.8.1 Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuern

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern wird beschlossen.

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Abstimmung: Mit Mehrheit beschlossen – bei einer Gegenstimme von Ratsherrn Ansgar Stalder (die Basis)

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Zuständigkeit: Amt 90

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