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ALLRIS - Auszug

08.10.2024 - 6.5.2 Sanierung der Schultoiletten (Zweckbindung)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen der Toiletten in den öffentlichen Schulen wurde schon in den letzten Jahren festgestellt. Dank der Förderungen durch das Land konnten einige Toilettenanlage saniert werden. Jedoch zeigt sich nach dem Auslaufen des Programmes, dass nicht alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden konnten.

 

Momentan sind keine gesonderten finanziellen Mittel in dem Haushalt eingestellt. Damit weitere erforderliche Sanierungen durchgeführt werden können, wird ab den Jahren 2025 140.000 € pro Jahr für die Fortführung der Sanierung von sanitären Anlagen in Schulen in den Haushalt vorgesehen. Die Sanierung der Schultoiletten sollen aus dem Teilplan 1115 Immobilienwirtschaft finanziert werden.

 

Das Konzept zur dauerhaften Sicherstellung über die Punkte der baulichen Gegebenheiten, der Gestaltung der Toilettenanlage, des Nutzerverhaltens sowie der Reinigungsverhaltens soll aufgrund neuer Erkenntnisse fortgeschrieben werden.

 

Eine Priorisierung der Toiletten soll dabei durch das bewährte Verfahren der individuellen Sichtung und Bewertung beibehalten werden. Es soll über die Mittelplanung einmal im Jahr im Ausschuss Schule und Sport über den Sachstand berichtet werden.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Zuständigkeit: Amt 54