Infosystem Kommunalpolitik
08.10.2024 - 6.5.9 Interreg Kofinanzierung Verfahren vereinheitlichen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5.9
- Zusätze:
- Ratsherr Volkhard Hanns, SPD Ratsfrau Louisa Wiethold, Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Di., 08.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die jährliche Kofinanzierung von Interreg-Projekten in Höhe von 200.000 € (Drs. 1023/2021) wird nicht mehr pauschal in den Haushalt eingestellt. Stattdessen wird eine Einreichungsfrist bis zum 31.08. eines jeden Jahres eingeführt, bis zu der Anträge auf Förderung für das folgende Haushaltsjahr und fortfolgend eingereicht werden können. Es gilt zu beachten, dass während der Laufzeiten der Kofinanzierungen die 200.000 € Gesamtsumme jährlich nicht überschritten wird.
- Die Anträge sind ab dem Haushaltsjahr 2025 jeweils bis zum 31.08. bei der Landeshauptstadt Kiel einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Projekte durch die Verwaltung geprüft und den entsprechenden Gremien der Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt, damit diese beschließen können, ob die Projekte im nächsten Haushalt und fortfolgend berücksichtig werden.
- Für bereits genehmigte Projekte bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.