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ALLRIS - Auszug

08.10.2024 - 6.5.18 Übernachtungssteuer für Kiel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 2024 eine Entscheidungsvorlage zu erarbeiten, die verschiedene Modelle zur Einführung einer Übernachtungssteuer für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen, Schiffe, Boote und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt in Kiel angeboten werden, prüft und darstellt. Dabei sind unter anderem folgende Modelle zu berücksichtigen:

  1. Prozentuale Steuer auf den Nettoübernachtungspreis
  2. Festbetrag pro Übernachtung, unabhängig vom Übernachtungspreis

Die Entscheidungsvorlage soll die Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle im Hinblick auf ihre fiskalische, wirtschaftliche Wirkung, ihren verwaltungstechnischen Aufwand sowie mögliche sozialverträgliche Ausgestaltungen darlegen. Dabei soll auch geprüft werden, ob und wie Sonderregelungen für bestimmte Gruppen (z.B. Minderjährige) umgesetzt werden können.

Die Vorlage wird sowohl dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung als auch der Ratsversammlung vorgelegt. Ziel ist es, im Anschluss bei positiven Ergebnissen ein bevorzugtes Modell zu beschließen, um die Steuer möglichst im Jahr 2025 einzuführen.

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen - bei Gegenstimmen von CDU und AfD

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Zuständigkeit: Amt 90