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ALLRIS - Auszug

17.10.2024 - 5.7.11 Institutionelle Förderung des Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. für die Jahre 2025 bis 2028

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.    Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. (nachfolgend die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) erhält von der Landeshauptstadt Kiel (LHK) für den Betrieb ihrer Kieler Beratungsstelle eine institutionelle Zuwendung in Höhe von insgesamt 122.118 EUR für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten zusätzlichen Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen – bei Enthaltungen von SSW und Ratsherrn Ansgar Stalder (dieBasis)

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Zuständigkeit: OB.W, Amt 90