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06.11.2024 - 7.6 Neufassung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Straßenreinigungssatzung)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Zusätze:
- Abfallwirtschaftsbetrieb, 71.1.2
- Datum:
- Mi., 06.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Auf Nachfrage von Ratsfrau Antje Möller-Neustock (SPD) erklärt Jens Krause (Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel), dass durch die Nutzung des Begriffs „witterungsbedingte Glätte“ nun auch Glätte durch Schnee von der Straßenreinigungssatzung umfasst sei.
Im Folgenden diskutieren die Ausschussmitglieder über die Vorverlegung der Streu- und Schneeräumpflicht auf 07:00 Uhr und die (Un-)Möglichkeit der kurzfristigen Information von Hauseigentümer*innen und –verwaltungen. Ratsherr Carsten Rockstein (CDU) merkt an, dass die bereits erfolgten Maßnahmen zur Bekanntmachung der Änderungen äußerst kritisch zu beäugen seien, da noch kein Beschluss der Selbstverwaltung vorliege und hier voreilig gehandelt worden sei.
Jens Krause erklärt auf Nachfrage von Ratsherrn Jürgen Meereis (GRÜNE), dass die auf Basis neuer Rechtsprechung und Fachliteratur vorgezogene Streu- und Schneeräumpflicht zunächst grundsätzlich nur für den Abfallwirtschaftsbetrieb und damit für die öffentlichen Bereiche gelte.
Er führt nach weiterer Aussprache aus, dass die Verwaltung die Satzung insofern anpassen werde, als dass der entsprechende § 7 in Absatz 2 dahingehend geändert werde, dass bis zum 30.06.2025 die aktuell noch geltende Regelung (08:00 Uhr Beginn der Streu- und Schneeräumpflicht) bestehen bleibe und ab dem 01.07.2025 die nun geplante Regelung (07:00 Uhr Beginn der Streu- und Schneeräumpflicht) gelten werde.
Anlagen zur Drucksache
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