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ALLRIS - Auszug

17.10.2024 - 5.2.5 Jährliche Überprüfung und Aufstellung städtischer Gebühren und Entgelte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert die öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühren, die allgemeinen privatrechtlichen Entgelte und die städtischen Verwaltungsgebühren der Landeshauptstadt Kiel ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich auf ihren Kostendeckungsgrad hin zu überprüfen und das Ergebnis dieser Prüfungen jeweils mit der Haushaltseinbringung im Rahmen einer detaillierten Aufstellung darzulegen.

Diese Aufstellung sollte mindestens die jeweilige Bezeichnung der Gebühr bzw. des Entgelts, den zuständigen Fachbereich, den Zeitpunkt der letzten Erhöhung, die geplanten Erträge für das geplante Haushaltsjahr und die beiden vorangegangenen Jahre mit dem jeweiligen Kostendeckungsgraden, die eventuell geplante Anpassung inkl. Zeitpunkt und eine kurze Begründung für oder gegen eine Anpassung enthalten.

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Abstimmung: Mit Mehrheit beschlossen – bei Gegenstimmen des SSW

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Zuständigkeit: OB.B, Amt 90

Beschlussverfolgung: Dez.OB

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Grundlage für die weitere Bearbeitung in den Fachbereichen soll eine Übersicht der bei dem Amt für Finanzwirtschaft zentral bereits vorliegenden Informationen sein. 

Die Erstellung der Übersicht ist beauftragt - sobald diese vorliegt, soll die weitere Bearbeitung in den Fachbereichen erfolgen.