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ALLRIS - Auszug

05.12.2024 - 8.1 Bebauungspläne Nr. 1046 a, b, c und d für „Holtenau Ost“ (Aufstellungsbeschlüsse)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bauausschuss bittet die Verwaltung, das Qualitätshandbuch in der März-Sitzung 2025 im Bauausschuss und anschließend in der Ratsversammlung beschließen zu lassen.

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Beschluss:

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Holtenau Ost“ (Drs. 0234/2016) wird die Auf­stellung von vier Bebauungsplänen für das Gebiet gelegen zwischen

  • Schusterkrug/ Prieser Strand im Norden,
  • dem Westufer des Plüschowhafens entlang der Wasserlinie der Kieler Förde im Osten,
  • der südlichen Grenze des Außenbezirks Kiel des Wasser- und Schifffahrtsamtes Ostsee im Süden sowie,
  • zwischen den Gebäuden 21 und 23 entlang des Fördewaldes im Westen

beschlossen. Die Abgrenzung des Gesamtprojekts sind dem beigefügtem Übersichtsplan in Anlage 9 zu entnehmen. Der jeweilige Geltungsbereich der vier Bebauungspläne befindet sich in den Anlagen 1, 3, 5 und 7. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlagen 2, 4, 6 und 8 zusammengestellt.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen.

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Zuständigkeit: Amt 61

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Anlagen zur Drucksache