Infosystem Kommunalpolitik
03.12.2024 - 7.3 Jugend im Rettungsdienst fördern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Ratsfrau Janine Blöhdorn, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ratsherr Volkhard Hanns, SPD Ratsherr Carsten Rockstein, CDU
- Datum:
- Di., 03.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
1375/2024-01 Jugend im Rettungsdienst fördern
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß Haushaltsbeschluss zum Planjahr 2025 wurden Mittel für einen „Fonds 'Jugend im Rettungsdienst stärken'“ zur Umsetzung von Projekten und Maßnahmen über 30.000 € eingerichtet, welche bis 2028 fortgeschrieben worden sind.
Dieser neu zu schaffender Förderfonds soll Möglichkeiten schaffen, die Jugendarbeit in den Hilfsorganisationen zu stärken und die Gewinnung von Neumitgliedern zu unterstützen.
Gefördert werden sollen Projekte und Maßnahmen, die eine nachhaltige Stärkung der Jugendabteilungen in Organisationen zum Ziel haben, die sich im Bereich Rettungsdienst, Feuerwehr, Wasserrettung und Katastrophenschutz engagieren. Das können zum Beispiel die Durchführung von Veranstaltungen, an denen hauptsächlich Kinder und Jugendliche teilnehmen, sowie die Anschaffung von Ausbildungsmaterial sein.
Die Vergabe der Finanzmittel soll über ein Antragsverfahren erfolgen. Antragsberechtigt sind in Kiel aktive Organisationen, die eine Kinder- bzw. Jugendgruppe haben. Die einzelne Fördersumme beträgt maximal 3.000 Euro. Eine mehrfache Förderung eines Projektes oder einer Maßnahme ist ausgeschlossen. Im Falle einer Überzeichnung des für den Fonds vorgesehenen Gesamtbetrages, kann im Einzelfall eine reduzierte Fördersumme gewährt werden, um allen Antragstellenden Unterstützung zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Verfahren jeweils zum 2. Quartal eines Kalenderjahres zu initialisieren sowie nach Eingang der Anträge dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung jeweils bis zum 3. Quartal einen Vorschlag zur Vergabe der Mittel vorzulegen. Darin sollte ebenfalls begründet dargelegt werden, bei welchen Anträgen Ablehnung empfohlen wird. Der Junge Rat ist im Zuge der Beschlussfassung nach eigenem Ermessen mit einer Vergabeempfehlung zu beteiligen.
Vergabekriterien sollen sein (ohne Gewichtung und Reihenfolge):
- Grad der Einbindung von neuen und noch zu werbenden Mitgliedern der Jugendgruppe
- Stärkung des Zusammenhalts innerhalb der Jugendgruppe
- Einbindung der Jugendgruppe in die Gesamtorganisation der jeweiligen Institution
- Stärkung der Kenntnisse der Jugendgruppe im Tätigkeitsbereich der jeweiligen Institution
- Stärkung der Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen der hier antragsberechtigten Bereiche
- Wirken der Maßnahme innerhalb der Nachbarschaft des Sitzes der Institution
- Stärkung der Kooperation mit Institutionen aus den Umland-Gemeinden Kiels unter der Bedingung, dass die Projektkosten anteilig gerecht verteilt werden.
- Übertragbarkeit des Projektes bzw. der Maßnahme auf andere Institutionen
- Umsetzbarkeit des Projektes bzw. der Maßnahme (einschließlich ggf. Genehmigungen und Absprachen mit Verwaltung)
- (geplante) Dokumentation der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahme bzw. des Projektes
Der Beschluss der Mittelvergabe erfolgt durch Vorberatung im Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung und abschließend durch die Ratsversammlung.
Nach der ersten und zweiten Durchführung des Förderwettbewerbs sollen die Ergebnisse evaluiert werden. Dazu sind unter anderem veränderte Mitgliedszahlen und Aktivitäten der Jugendarbeit in den jeweiligen Organisationen darzustellen und eine Einschätzung über die Wirkung des Förderfonds abzugeben.
