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08.06.2017 - 11.4 Stadt am Wasser - Erholung auf dem Wasser
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Stadelmann, SPD-RatsfraktionRatsherr Schmidt, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 08.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsherr Stadelmann, SPD, erklärt, im ersten Punkt des Antrags das Wort „künstlichen“ zu streichen.
Beschluss in der geänderten Fassung (Streichung durch Durchstreichen kenntlich gemacht):
- Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel unterstützt die attraktive Gestaltung Kiels als „Stadt am Wasser“.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Benutzung von künstlichen Gewässern mit Tret-, Ruder- und/oder Elektrobooten einschließlich der Errichtung eines Bootsverleihs an geeigneter Stelle – pilotweise am innerstädtischen „Kleinen Kiel“ am Rande des Hiroshimaparks oder des Ratsdienergartens – technisch möglich und rechtlich zulässig wäre.
- Sofern eine solche Gewässernutzung technisch möglich und rechtlich zulässig ist, wird die Verwaltung um die Vorlage eines Konzeptes mit folgendem Inhalt gebeten:
a) ggf. erforderliche Anpassung von städtischen Rechtsvorschriften,
b) Kosten, die der Landeshauptstadt Kiel dadurch entstehen würden, dass sie
- die Errichtung eines Bootssteges für den Bootsverleih finanziert und den Betrieb eines Bootsverleihs einem privaten Betreiber überlässt, oder
- die Errichtung eines Bootssteges für den Bootsverleih, die Anschaffung und Unterhaltung einer für die Gewässergröße angemessenen Anzahl von Tret-, Ruder- und/oder Elektrobooten und den Einsatz von Arbeitskräften zum ganzwöchigen Betrieb des Bootsverleihs finanziert; dabei soll auch die Möglichkeit einer öffentlich-finanzierten Beschäftigungsmöglichkeit für Langzeitarbeitslose (vor allem durch Dritte, z.B. die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter) dargestellt werden, oder
- eine andere Form der Betriebsträgerschaft entwickelt,
c) Prüfung der Errichtung einer öffentlichen Toilette an geeigneter Stelle,
d) Abstimmung mit Gewässeranliegern, soweit erforderlich,
e) Einbeziehung des Stadtmarketings zur Bewerbung als innerstädtische Attraktivierungsmaßnahme,
f) eine Übersicht über die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Beschlüsse der Ratsversammlung und ihrer Ausschüsse einschließlich einer Zeitplanung. Der zuständige Ortsbeirat ist anzuhören.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bauausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Innen- und Umweltausschuss in den Ausschusssitzungen nach der Sitzung der Ratsversammlung am 21. September 2017 vorzulegen.