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ALLRIS - Auszug

12.12.2024 - 10.15 Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss einschließlich der durch TOP 10.15.1 (Drs. 1290/2024-02) beschlossenen Änderungen (kursiv gedruckt):

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung wird beschlossen. Sie ersetzt die am 05.07.2018, Drucksache Nr. 0497/2018, beschlossene Geschäftsordnung für das Gremium für Bürgerbeteiligung.

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung (Entwurf: Stand 22.10.2024) wird unter 4. „Zusammensetzung des Gremiums für Kinder- und Jugendbeteiligung“ wie folgt geändert:

Das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung ist ebenfalls paritätisch zusammengesetzt. Es hat neun zwölf Mitglieder: drei vier Mitglieder aus dem Jungen Rat, ein Mitglied aus der Kinder- und Jugendkommission, die Amtsleitungen des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen (56), des Stadtplanungsamtes (61) und des Umweltschutzamtes (18), ein*e Vertreter*in aus der Koordinierungsstelle für Mitwirkung, sowie drei vier Mitglieder der Ratsversammlung, die von der Kinderund Jugendkommission vorgeschlagen werden. die auf Vorschlag der Fraktionen durch die Ratsversammlung beschlossen werden. Bei Verhinderung benennen die Mitglieder eine Stellvertretung.

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen – bei einer Enthaltung von Ratsherrn Ansgar Stalder (die Basis)

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Zuständigkeit: Amt 56, OB.P

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Anlagen zur Drucksache