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ALLRIS - Auszug

08.06.2017 - 13.14 Zulegung der nichtrechtsfähigen Stiftung „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ zur nicht-rechtsfähigen Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht wird folgendes beschlossen:

 

  1. Die nichtrechtsfähige Stiftung „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ wird zum 30.06.2017 zur nichtrechtsfähigen  Stiftung  „Zusammengelegte  Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ zugelegt.

 

  1. Das gesamte Vermögen der Stiftung  „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ wird zum 30.06.2017 auf die Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ übertragen. Das übertragene Stiftungsvermögen wird dem Vermögensstock zugeführt.

 

  1. Die beigefügte Satzung der nichtrechtsfähigen Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ wird beschlossen. Die Satzung tritt am 30.06.2017 in Kraft.

 

  1. Der „Gertrud-Zimmermann-Gedächtnispreis“ wird zum 30.06.2017 aufgelöst.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache