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ALLRIS - Auszug

08.06.2017 - 13.7 Begrenzung privater Zufahrten auf eine Zufahrt pro Grundstück

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zugestimmt wird einer grundsätzlichen Festlegung zur Begrenzung von Zufahrten auf eine Zufahrt pro Grundstück sowie einer maximalen Breite von 3,00 m, sofern sie ausschließlich von Personenkraftwagen genutzt wird.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von DIE LINKE und Ratsherrn Regner

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