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12.12.2024 - 10.19 Gewährung eines Zuschusses zur Fehlbedarfsfinanzierung an die Städtischen Krankenhaus Kiel GmbH (SKK GmbH) - Überplanmäßige Aufwendungen für 2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.19
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Dezernat IV, D IV R
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für das Jahr 2024 wird dem Städtischen Krankenhaus Kiel GmbH ein Zuschuss von 9,55 Mio. Euro gewährt.
Zur Finanzierung wird im Teilplan 411 (Krankenhäuser) gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) einer überplanmäßigen Aufwendung beim Sachkonto 53150000 Zuschüsse an verbundene Unternehmen 8,7 Mio. Euro zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Bereich Gewerbesteuer (netto) im Teilplan 611 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen).
