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ALLRIS - Auszug

06.07.2017 - 9.1 Sicherung einer Verpflichtung zur Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge beim Verkauf städtischer Grundstücke bzw. im Rahmen von Bauleitpla...

Beschluss:
vertagt
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- gemeinsame Beratung der TOPS 9.1 und 9.1.1 -

 

Ratsherr Homeyer (CDU) übernimmt den Interfraktionellen Änderungsantrag (Drs.: 0538/2017):

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch die durchschnittliche finanzielle Mehrbelastung für Bauvorhabenträger ist, wenn bei einem Verkauf städtischer Grundstücke, auf denen Wohnbauvorhaben mit mehr als 4 Wohneinheiten realisiert werden bzw. bei der Aufstellung von Bauleitplänen für neue Wohnbau-, Mischgebiets- und Gewerbe-/ Industrieflächen eine vertragliche Verpflichtung zur Errichtung von einer Ladesäule mit mindestens zwei mit den gängigen Anschlusstypen kompatiblen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge je 4 neue Wohneinheiten bzw. je 10 Betriebsmitarbeiter*innen zu gewährleisten ist und ferner zu prüfen, wie dies mit dem Programm „Bezahlbarer Wohnraum“ synchronisiert werden kann.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und wie der oben genannte Ansatz mit einer Netzplanung verbunden werden kann, die eine gleichmäßig flächendeckende Versorgung mit Ladepunkten gewährleistet.

Bei positiven Prüfergebnissen sind die oben genannten Maßnahmen umzusetzen.

 

 

Ratsherr Stenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt die Zurückstellung des Antrags bis eine Geschäftliche Mitteilung der Verwaltung vorliegt.

 

Beschluss über den Zurückstellungsantrag:

Ja-Stimmen:NDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE

Nein-Stimmen:./.

Enthaltungen:SPD, CDU, FDP, SSW

 

Damit ist der Antrag einstimmig zurückgestellt.